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EPA-Verordnung für den Dentalbereich

Überblick: EPA "Dental Rule" Verordnung über Amalgamabfälle 

Gemäß der EPA müssen ab 14. Juli 2020mussten alle bestehenden Zahnarztpraxen entweder einen nach ISO 11143:2008 zertifizierten Amalgamabscheider oder einen zertifizierten Amalgamabscheider nach ANSI/ADA Standard Nr. 108 installieren, beide mit einer Abscheiderate von 95 %.
Jetzt muss für bestehende Praxen ein einmaliger Bericht über die Einhaltung der Vorschriften bei der örtlichen Kontrollbehörde (POTW) spätestens bis zu folgenden Terminen eingereicht werden Oktober 12, 2020.

  • Die Ämter müssen alle zugehörigen Unterlagen mindestens drei Jahre lang in physischer oder elektronischer Form aufbewahren und zur Einsicht bereithalten.

Die ADA ersuchte das EPA, das Datum des Inkrafttretens aufgrund von Covid-19 zu verschieben, das EPA schlug stattdessen vor, dass die lokalen Behörden von der Durchsetzung absehen bis 12. Oktober 2020dem Datum, an dem alle Bescheinigungen über die Einhaltung der Vorschriften an die örtliche Wasserbehörde zu übermitteln sind.

  • Solmetex hat von mehreren Praxen gehört, die von den Inspektoren der Kläranlage Verwarnungen oder Vorladungen erhalten haben, die zu Geldstrafen und Büroschließungen führen können, wenn sie die Vorschriften nicht einhalten.

Einen Link zur endgültigen Regelung finden Sie hier

Überblick: "Richtlinien und Normen zur Abwasserbegrenzung für Zahnarztpraxen"

Solmetex verfügt über die Erfahrung und die Produkte, um sicherzustellen, dass Ihre Praxis die EPA-Verordnung "Effluent Limitations Guidelines and Standards for Dental Offices" (Richtlinien und Normen zur Begrenzung des Abwassers für Zahnarztpraxen), die allgemein als "Dental Amalgam Rule" bezeichnet wird, in vollem Umfang einhält. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Punkte der neuen EPA-Verordnung.

EPA Zahnärztliche Verordnung Umsetzungszeitraum:

Die meisten Zahnarztpraxen müssen entweder einen nach ISO 11143:2008 zertifizierten Amalgamabscheider oder einen zertifizierten Amalgamabscheider nach ANSI/ADA-Norm Nr. 108 installieren, beide mit einer Abscheiderate von 95 %.

  • NeueZahnarztpraxen haben 90 Tage Zeit, um einen Amalgamabscheider zu installieren.
  • Bestehende Zahnarztpraxen haben bis zum 14. Juli 2020 Zeit, einen Amalgamabscheider zu installieren.
  • Bestehende Zahnarztpraxen, die bereits über einen Amalgamabscheider verfügen, haben bis zum 14. Juni 2027 Zeit, einen Amalgamabscheider zu installieren, der alle Anforderungen der Verordnung erfüllt.  

Ausnahmen:

Die zahnärztliche Vorschrift gilt für Praxen, einschließlich großer Einrichtungen wie zahnmedizinische Schulen und Kliniken, in denen Zahnmedizin praktiziert wird und die in ein POTW einleiten. Die neue EPA-Vorschrift für Zahnarztpraxen gilt nicht für mobile Einheiten oder Praxen, in denen die Ausübung der Zahnheilkunde nur die folgenden Fachgebiete umfasst: orale Pathologie, orale und maxillofaziale Radiologie, orale und maxillofaziale Chirurgie, Kieferorthopädie, Parodontologie oder Prothetik.

Auswechseln:

  • Die Verordnung schreibt vor, dass Zahnarztpraxen beim Austausch ihrer Behälter die Richtlinien des Herstellers befolgen müssen.
  • Zahnarztpraxen, die in POTWs einleiten, aber kein Amalgam einbringen oder entfernen, müssen lediglich eine Bescheinigung vorlegen.
  • Zahnarztpraxen, die Amalgam einbringen oder entfernen, müssen einen Amalgamabscheider installieren, betreiben und warten und Amalgamreste ordnungsgemäß entsorgen (können einen Solmetex-Amalgam-Eimer verwenden).
  • Zahnarztpraxen müssen Leitungsreiniger mit einem pH-Wert zwischen 6 und 8 verwenden.
  • Zahnarztpraxen müssen einen Bericht über die Einhaltung der Vorschriften vorlegen. Zwar werden diese Berichtsmechanismen vorgeschrieben sein, aber die Einzelheiten, wie und wann sie zu erfolgen haben, sind noch festzulegen und werden höchstwahrscheinlich von den einzelnen Staaten und lokalen Wasserbehörden festgelegt.

Wartung:

  • Jede zahnärztliche Praxis ist für die Umsetzung der ADA Best Management Practices (BMP) für Amalgamabfälle in ihrer Praxis verantwortlich. Während Amalgamabscheider im Mittelpunkt der vorgeschlagenen Verordnung stehen, geht es bei der Verordnung um den verantwortungsvollen Umgang mit Amalgamabfällen.
  • Zahnarztpraxen sind verpflichtet, die Entsorgung von feuchten Amalgamabfällen (Amalgamabscheider) und trockenen Amalgamabfällen (z. B. Amalgameimer) gemäß den BMPs zu verwalten. Zu den trockenen Amalgamabfällen gehören alle Gegenstände, die mit Amalgam in Berührung kommen, wie z. B. Fallen am Behandlungsstuhl, Amalgamkapseln, Vakuumfilter sowie Kontakt- und Nicht-Kontakt-Amalgam.
  • Ein defekter Amalgamabscheider muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Problems repariert oder ausgetauscht werden.

Ressourcen