Blog

 November 3, 2017

Endgültige Regelung der EPA-Vorschriften für den Umgang mit Amalgam in Zahnarztpraxen

Die Umweltschutzbehörde hat Normen festgelegt, um den Clean Water Act zu unterstützen. Sie hat auch Normen für die Entsorgung von zahnärztlichen Amalgamabfällen festgelegt. Zahnärzte sind jetzt verpflichtet, Amalgamabscheider zu verwenden. Bei Amalgamabscheidern handelt es sich um feste Sammelbehälter, die an Vakuumleitungen installiert werden und alle Abfälle auffangen sollen, bevor sie in die Kanalisation und die Wasseraufbereitungsanlage gelangen. Zahnärzte sind außerdem verpflichtet, zwei der von der American Dental Association empfohlenen besten Managementpraktiken (BMP) anzuwenden. Dies ist die endgültige Entscheidung der EPA über die Entsorgung von Zahnamalgamabfällen. Zahnarztpraxen dürfen Amalgam nicht mehr in den Abfluss ihrer Praxis leiten. Diese Regelung betrifft alle Zahnärzte und hat zum Ziel, die Menge an Quecksilber, die in die Kanalisation gelangt, zu verringern. Die EPA hat erklärt, dass diese neue Regelung den Quecksilberausstoß um 5,1 Tonnen verringern wird. Quecksilber ist nicht das einzige Element, das in Amalgam enthalten ist, denn es gibt noch mehrere andere schädliche Metalle, und die EPA geht davon aus, dass die Vorschriften dazu beitragen werden, den Abfall dieser zusätzlichen Metalle um 5,3 Tonnen zu verringern. Gary L. Roberts, der Präsident der American Dental Association, erklärte, dass er mit der neuen Regelung einverstanden ist und dass die neue Regelung besser ist als Vorschriften, die von Staat zu Staat variieren können, was vor dem 14. Juli 2017 der Fall war. Die wichtigen Daten Die EPA hat am 14. Juli 2017 eine endgültige Regelung für Produkte zur Amalgamentfernung erlassen. Der Stichtag für bestehende Praxen, die einen Amalgamabscheider installieren müssen, ist der 14. Juli 2020. Das Einhaltungsdatum ist der Zeitpunkt, an dem Zahnärzte diese Standards einhalten müssen. Zahnärzte, die sich nicht an diese Normen halten, können mit einer Geldstrafe belegt werden.