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 Was Sie über die neue "Dental Amalgam Rule" der EPA wissen müssen.

Die neue "Dental Rule" der EPA befasst sich mit dem verantwortungsvollen Umgang mit Amalgamabfällen in Zahnarztpraxen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Verwendung von Amalgamabscheidern, die nach ISO 11143:2008 für eine Abscheiderate von 95 % zertifiziert sind. Allerdings müssen Zahnarztpraxen jetzt auch Amalgameimer für die Entsorgung aller Gegenstände verwenden, die mit Amalgam in Berührung gekommen sind.

Wann tritt die Regelung in Kraft?
Die Regelung wurde am 14. Juni 2017 im Federal Register veröffentlicht und trat am 14. Juli 2017 in Kraft.

Wer ist davon betroffen?
Die neue Verordnung betrifft Zahnarztpraxen, die Amalgamrestaurationen entfernen oder ersetzen.
- Bestehende Zahnarztpraxen haben drei Jahre Zeit, einen zertifizierten Amalgamabscheider zu installieren.
- Neue Praxen haben 90 Tage Zeit, einen Amalgamabscheider zu installieren. Neue Praxen werden als neue Unternehmen oder Eigentumsübertragungen eingestuft.
- Die Verwendung eines Amalgamabfallbehälters ist jetzt für folgende Gegenstände vorgeschrieben: Vakuumfallen, Kontakt- und Nicht-Kontakt-Amalgam, Zähne mit Amalgam, verbrauchte Amalgamkapseln und Vakuumfilter.

Wer ist von dieser neuen Vorschrift ausgenommen?
Zahnarztpraxen, die keine Amalgamfüllungen legen oder entfernen, sind von der Regelung ausgenommen. Auch mobile Einheiten oder Praxen, die nur auf folgende Bereiche spezialisiert sind:
- Orale Pathologie
- Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
- Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
- Kieferorthopädie
- Parodontologie
- Prothetik

Ist für die Einhaltung der Vorschriften noch etwas anderes erforderlich?
Ja, alle Ämter (steuerbefreite und nicht steuerbefreite) müssen der Kontrollbehörde Unterlagen zur Einhaltung der Vorschriften vorlegen. Die Kontrollbehörde muss noch bestimmt werden, wird aber im Laufe der dreijährigen Umsetzungsfrist festgelegt werden. Wenn Ihr Büro nicht befreit ist, müssen Sie nachweisen, dass Sie über eine Einheit und einen jährlichen Recyclingdienst verfügen. Sie müssen alle Recycling-Belege für den Fall einer Kontrolle aufbewahren.

Fragen, die Ihnen bei der Auswahl des richtigen Amalgamabscheiders helfen:
1. Wie viele Stühle gibt es in Ihrer Praxis?

2. Verfügt Ihre Praxis über ein Nassring- oder Trockensaugsystem?
3. Wie viel Platz (Höhe, Breite und Tiefe) ist für die Installation eines Abscheiders vorhanden?
4. Wie viele Stühle können von einem Gerät bedient werden?
5. Wie hoch sind die Installationskosten und wer kann das Gerät installieren?

6. Benötigt das Gerät Zugang zu einer Stromquelle?
7. Kann das Büropersonal die Wartung der Trennvorrichtung übernehmen, oder sind externe Dienstleistungen von einem Anbieter erforderlich?
8. Wie oft müssen die Amalgamabfälle aus dem Gerät entfernt werden?
9. Bietet der Hersteller ein automatisches System zur Entfernung und Wiederverwertung des im Gerät aufgefangenen Amalgams an?
10. Wie hoch sind die Anschaffungskosten des Geräts?

11. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Wartung des Geräts?
12. Ist für den Kauf des Abscheiders ein Wartungsvertrag erforderlich?

ADA Best Management Practices (BMPs)
Die "Dental Rule" der EPA zum ordnungsgemäßen Umgang mit Amalgamabfällen und die Übernahme der ADA-BMPs sind am 14. Juli 2017 landesweit in Kraft getreten.
- Installation eines nach ISO 11143:2008 zertifizierten Amalgamabscheiders mit einer Abscheiderate von mindestens 95 %.
- Der Zahnarzt muss das gesamte Quecksilber recyceln und darf kein flüssiges Quecksilber mehr verwenden.
- Alle Behandlungsstühle müssen mit stuhlseitigen Fallen ausgestattet sein, und die Fallen müssen recycelt werden.
- Alle zentralen Nass-/Trockensauger-Fallen müssen recycelt werden.
- Sämtliches Kontakt- und Nicht-Kontakt-Amalgam, einschließlich Zähnen mit Amalgam, stuhlseitigen Fallen, Vakuumfiltern und verbrauchten Amalgamkapseln, sollte in einem Amalgameimer entsorgt werden.
- Verwenden Sie nur chlorfreie oder nicht oxidierende Desinfektionsmittel und neutrale Staubsauger mit einem pH-Wert > 6 und < 8.
- Aufzeichnungen über Amalgamabscheider mit Namen und Anschrift des Entsorgungsunternehmens sowie über durchgeführte Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind mindestens drei Jahre lang aufzubewahren.
- Ein defekter Amalgamabscheider muss spätestens zehn Tage nach der Störung repariert oder ersetzt werden.